Aktuelles: Sonderentgelte Gas
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Am 27. Juni 2012 veröffentlichte die BNetzA auf ihrer Internetseite den Leitfaden der Regulierungsbehörden zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV. Der Leitfaden wurde im Vorfeld in Zusammenarbeit mit den Landesregulierungsbehörden erarbeitet und mit den betroffenen Wirtschaftskreisen konsultiert.
Nach § 20 Abs. 2 GasNEV können örtliche Verteilnetzbetreiber abweichend von § 18 GasNEV zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus in Einzelfällen ein gesondertes Netzentgelt berechnen. Dieses ist der Regulierungsbehörde (RegB) unverzüglich mitzuteilen und für sachkundige Dritte in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren. Auf Verlangen der RegB muss die Dokumentation vorgelegt werden, das erfolgte bisher jährlich im Bericht nach § 28 GasNEV zur Bildung der Netzentgelte.