Aktuelles: § 19 Umlage 2013
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Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind nach Beschluss der BNetzA BK8-11-24 bis zum 20. Oktober eines Jahres verpflichtet , die § 19-Umlage für das nächste Jahr bekannt zu geben.
Auch zum
Jahresbeginn 2019
stehen wieder
turnusmäßig ... mehr
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Die Umsetzung
NEMoG ist ab
01.01.2018 neu
fÃŒr alle ... mehr
Die
Beschlusskammer 4
der BNetzA hat am ... mehr
Auch zum
Jahresbeginn 2018
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