Aktuelles: Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes
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Die geplanten Änderungen der Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sehen nun eine jährliche Anpassung der kalkulatorischen Kosten in den Erlösobergrenzen vor. Neue Investitionen können damit jährlich in den Preisblättern für Netznutzung berücksichtigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer aktuellen Netzbetreiberinformation.