Aktuelles: BKZ-Berechnung
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Die BNetzA plant den BKZ Strom für höhere Netzebenen aus den genehmigten Netzentgelten abzuleiten.
Demzufolge soll der BKZ dem Leistungspreis je Netzebene bei hoher Benutzungsdauer entsprechen. Die derzeit in Deutschland veröffentlichten BKZ-Werte in der Mittelspannung reichen von Minimum = 23,9 €/kW bis Maximum = 146,9 €/kW. Die Streuung um den Median von 59,15 €/kW ist sehr groß. Ähnliches gilt für die BKZ in der Umspannung MS/NS. Dies lässt den Schluss zu, dass eine sachgerechte Ableitung des BKZ aus den Leistungspreisen nicht durchgeführt werden kann.
Einschätzung der vorgeschlagenen BKZ-Regelung Vorteile:
- einfache Handhabung
- gültig für ein Versorgungsgebiet = Netzgebiet
- Preis basiert auf genehmigten Kosten Nachteile:
- Leistungspreis enthält Kosten bis in die Höchstspannungsebene
- wenn kein Netzentgelt für eine Netzebene vorliegt, dann auch kein BKZ
- Unterschiede zwischen benachbarten Netzen bis ca. 40 % möglich
- Nachweis der Berechnung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen trotzdem notwendig