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Aktuelles: Produktivitätsfaktor Strom


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Die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur hat am 31. Januar 2018 eine „Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung des sektoralen Produktivitätsfaktors“ getroffen und auf ihrer Homepage veröffentlicht. Hiervon sind alle Stromnetzbetreiber in Deutschland betroffen – auch die Netzbetreiber in Zuständigkeit einer Landesregulierungsbehörde und / oder mit Teilnahme am vereinfachten Verfahren. Einzige Ausnahme bilden geschlossene Verteilernetzbetreiber nach § 110 EnWG, diese unterliegen nicht der ARegV. Diese und weitere Informationen (Umlaufrendite, Verbraucherpreisindex,  Zinssatz EK > 40%)  erhalten Sie in unserer aktuellen Netzbetreiberinformation.

 
 

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