Aktuelles: Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen (Konzessionsverträgen)
zurück
Aktuell stehen derzeit in Deutschland die meisten Strom- und Gaskonzessionen vor einer Neuvergabe. Gemäß § 46 EnWG haben diese Konzessionen eine maximale Laufzeit von 20 Jahren und sind spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Vertragsendes bzw. mindestens drei Monate vor vorzeitigem Neuabschluss im Bundesanzeiger auszuschreiben. Geht eine Konzession auf einen neuen Konzessionsnehmer über, sind u.a. Fragen zur Grundversorgung, Eigentumsübergang, Kaufpreis, Übergang der Erlösobergrenze und Netztrennung zentrale Themen. Erläuterungen zu dieser Thematik und Informationen zu den Bewertungsmethoden finden Sie in unserer aktuellen Netzbetreiberinfo im Portal "Netzbetreiberinfo".