Dienstleistungen: Tätigkeitsabschlüsse nach EnWG
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Nach § 10 Abs. 3 EnWG sind für jedes Geschäftsjahr GuV und Bilanz getrennt für die einzelnen Tätigkeiten zu erstellen. Mit unserem branchenspezifischen Fachwissen unterstützen wir Sie vor Ort bei deren Erstellung. Dabei lassen wir die Erfahrungen aus den vergangenen Anhörungsverfahren einfließen und zeigen die Auswirkungen auf die Netzentgelte.
Tätigkeitsabschlüsse nach EnWG
Im Rahmen der Teilabschlüsse stehen wir angefangen von Detailfragen (z. B. zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung) bis hin zur Erstellung der kompletten Abschlüsse zur Verfügung.
Wir sind für Sie da bei:
- der Ermittlung von u. a. Netzverlustkosten, vermiedener Netznutzung der dezentralen Einspeiser, Differenzbilanzkreiskosten sowie Umsatzerlösen Netznutzung Strom und Gas
- der Zuordnung von Kosten, Erlösen, Erträgen und Bilanzpositionen
- der Optimierung der Teilbilanzen mit Hinblick auf die Eigenkapitalverzinsung
- korrekten Verbuchung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung
Kostenschlüssel
Die Wahl verursachungsgerechter Schlüssel zur Verteilung der sogenannten Gemeinkosten als auch der Bilanzpositionen ist nicht nur für den Jahresabschluss der einzelnen Tätigkeiten wichtig. Darüber hinaus erwächst die wirtschaftliche Bedeutung im Rahmen der Netzentgeltanträge.
Unser Beratungsteam unterstützt Sie bei:
- der Ermittlung verursachungsgerechter Schlüssel
- der Prüfung der Auswirkungen auf die Netzentgelte
- der Dokumentation der Schlüssel gem. § 10 Abs. 3 EnWG